wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 06.10.2009
6 Ca 652/09 -

Schlafen am Arbeitsplatz und unerlaubtes Gehen rechtfertigen verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses

Lange Betriebs­zugehörig­keit aufgrund Unzumutbarkeit der Nichterbringung der Arbeitsleistung unerheblich

Schläft ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und geht er vor Ende der Arbeitszeit unerlaubt, so kann dies eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses rechtfertigen. Dabei spielt die lange Betriebs­zugehörig­keit des Arbeitnehmers regelmäßig keine Rolle. Denn ein Arbeitgeber muss die Nichterbringung von Arbeitsleistung nicht dulden. Dies hat das Arbeitsgericht Cottbus entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin wurde im November 2007 schlafend am Arbeitsplatz vorgefunden. Zudem bestand der Verdacht einer Alkoholisierung. Sie wurde aufgrund dessen von der Arbeitgeberin abgemahnt. Nachdem es im Mai 2008 zu einem ähnlichen Vorfall kam, wurde die Arbeitnehmerin fristlos gekündigt. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht konnte sie jedoch ihre Weiterbeschäftigung durchsetzen. Die Arbeitnehmerin wurde aber im März 2009 wiederum schlafend am Arbeitsplatz angetroffen. Bevor ein angeordneter Alkoholtest durchgeführt werden konnte, entfernte sich die Arbeitnehmerin vor Ende der Arbeitszeit vom Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin nahm diesen Vorfall zum Anlass, wieder eine fristlose Kündigung auszusprechen. Hilfsweise erklärte sie die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitnehmerin wehrte sich gegen die Kündigung und erhob daher eine Kündigungsschutzklage.

Schlafen am und unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz rechtfertigt ordentliche Kündigung

Das Arbeitsgericht Cottbus entschied zu Gunsten der Arbeitgeberin. Aufgrund dessen, dass die Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz geschlafen und diesen unerlaubt verlassen hatte, habe sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Dies habe eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. Auf eine eventuelle Alkoholisierung sei es daher nicht mehr angekommen.

Weitere Pflichtverletzungen waren zu erwarten

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts sei angesichts der bereits erfolgten Abmahnung und Kündigung wegen der vergangenen Vorfälle weitere Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin zu erwarten gewesen.

Lange Betriebszugehörigkeit unerheblich

Die lange Betriebszugehörigkeit habe nach Ansicht des Arbeitsgerichts der Kündigung nicht entgegengestanden. Denn es sei einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit schläft oder unerlaubt geht und somit keine Arbeitsleistung erbringt.

Kein Recht zur fristlosen Kündigung

Das Arbeitsgericht verneinte aber ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 BGB. Denn dies hätte vorausgesetzt, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorlag, die eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar machte. Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen. Insofern sei zu beachten gewesen, dass die Arbeitnehmerin kein Arbeitszeitbetrug beging. Vielmehr habe sie sich im elektronischen Zeiterfassungssystem ausgebucht als sie ging. Darüber hinaus habe am Arbeitsplatz auch kein Publikumsverkehr geherrscht, so dass die schlafende Mitarbeiterin nicht von eventuellen Kunden gesehen werden konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Arbeitsgericht Cottbus, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Cottbus_6-Ca-65209_Schlafen-am-Arbeitsplatz-und-unerlaubtes-Gehen-rechtfertigen-verhaltensbedingte-ordentliche-Kuendigung-des-Arbeitsverhaeltnisses~N18673

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18673 Dokument-Nr. 18673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.