kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Es kann in Einzelfällen zulässig sein, wenn ein Rechtsanwalt Bürokräfte mit einen Stundenlohn von unter zwei Euro beschäftigt. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um sittenwidrige Löhne. Es klagten die Jobcenter Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster gegen einen
Die Jobcenter waren der Meinung, der Lohn der Arbeitnehmer sei sittenwidrig so niedrig, dass noch Ansprüche der Arbeitnehmer bestünden, die von Rechts wegen auf das Jobcenter übergegangen seien.
Die Jobcenter machten in einem Fall für den Zeitraum von 12 Monaten und in dem anderen Fall für einen Zeitraum von ca. 9 Monaten Forderungen geltend. Die Differenzansprüche der Jobcenter wurden von diesen auf der Grundlage einer Stundenvergütung von 5 Euro brutto berechnet.
Am 20. Dezember 2013 fand eine Güteverhandlung statt. Der Vorsitzende machte in einem Einführungsstatement, deutlich, dass die Thematik der sittenwidrigen Löhne ein gesellschaftliches Problem von großem Ausmaß darstelle. Einerseits wollten Leistungsempfänger von Hartz IV "dem Amt nichts schenken" und somit die Zuverdienstgrenzen nicht überschreiten, andererseits hätten sich ganze Wirtschaftszweige darauf eingestellt für "Billiglöhne" Arbeitskräfte zu beschäftigen, die als so genannte "Aufstocker" bei den Jobcentern geführt werden. Ob ein
Das Arbeitsgericht wies die Klagen der Jobcenter am 9. April 2014 ab. Zwar habe ein Missverhältnis zwischen der erbrachten Arbeitsleistung zweier Mitarbeiter des Beklagten und dem jeweils dafür entrichteten Entgelt vorgelegen. Allerdings konnte das Arbeitsgericht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls keine verwerfliche Absicht zur Ausnutzung einer Zwangslage der Mitarbeiter erkennen. Daher mussten die Klagen abgewiesen werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2014
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Cottbus (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Cottbus_13-Ca-1047713-und-13-Ca-1047813_Nicht-sittenwidrig-Anwalt-darf-Mitarbeitern-154-Euro-bzw-165-Euro-Stundenlohn-zahlen~N18030
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18030
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.