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Stellt trotz mehrfacher Aufforderung der ehemalige Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis aus und kommt es wegen dem fehlenden Zeugnis zu Absagen auf eine Bewerbung, so begründet dies einen Schadenersatzanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Arbeitnehmer gekündigt. Nachfolgend erhielt der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung kein Arbeitszeugnis. Dennoch bemühte er sich um ein neues
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Das Gericht führte zunächst aus, dass aufgrund der
Dem Arbeitnehmer habe ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterteilung des Zeugnisses zugestanden, so das Arbeitsgericht weiter. Dieser Anspruch könne sich wegen einer
Behauptet ein Arbeitnehmer, er habe durch ein fehlendes Zeugnis einen
Das Gericht ging schließlich bei der Höhe des Schadenersatzes von einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14773
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