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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2006
96 C 23147/05 -

Arbeitnehmer mit ausländerfeindlichen Tendenzen darf gekündigt werden

Kollege wurde jahrelang mit diskriminierenden Äußerungen herabgewürdigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines 47 Jahre alten Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe abgewiesen und die ihm gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam angesehen.

Der Arbeitnehmer hatte einen deutschen Kollegen aufgrund seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt. Erst als der diskriminierte Kollege sich an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Personalabteilung des Arbeitgebers von den Vorfällen.

Das Arbeitsgericht sah hierin eine erhebliche Pflichtverletzung und wies darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trage. Gegen diese Entscheidung kann der Kläger das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin einlegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/06 des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.09.2006

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