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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 20.08.2021
29 Ga 8464/21 -

Arbeitsgericht untersagt Streik bei Vivantes ohne Notdienst

Notdienstes nach Vorstellungen der Arbeitgeberseite muss gewährleistet werden

Das Arbeitsgericht Berlin hat es der Vereinten Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.08.2021 (einschließlich der am 26.08.2021 endenden Nachtschicht) Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist.

Ein Streik ohne Notdienst könne zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten führen; er könne daher nur mit einer Notdienstvereinbarung zur Versorgung der Patienten durchgeführt werden. Dabei obliege es dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen.

ArbG untersagt begonnenen Streik bei Vivantes

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischenbeschluss untersagt, den heute begonnenen Streik bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH vorerst fortzuführen. In Krankenhausbetrieben könne ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patienten in Notfällen gesichert sei; dies sei bislang nicht gewährleistet. Streikmaßnahmen seien daher bis zur Entscheidung über den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des Streiks zu unterlassen. Die mündliche Verhandlung über den Antrag findet am Dienstag, 24. August 2021, 13.00 Uhr statt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

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