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Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.
Die in Folge der Schlesinger-Affäre durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg ausgesprochenen Kündigungen sind nun auch in einem dritten Fall vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt worden. Damit bleibt auch die Kündigung der vormaligen Juristischen Direktorin Susann Lange zunächst bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits
Weiter hat das Arbeitsgericht angenommen, auch die vorsorglich ausgesprochene
Der Widerklage der Beklagten hat das Gericht teilweise stattgegeben. Es bestehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum, in dem die Beklagte den ARD-Vorsitz noch nicht bekleidet habe, nicht jedoch für die Zeit danach. Auch einen Rückforderungsanspruch wegen geleisteter Familienzuschläge hat das Arbeitsgericht verneint. Es könne jedenfalls nicht festgestellt werden, ob es nicht auch ohne eine zwischenzeitliche dies-bezügliche vertragliche Änderung bei der bisherigen Praxis der Weiterzahlung der Familienzuschläge verblieben wäre. Weitere Anträge der Klägerin, mit denen diese zukünftige Ruhegeld- und Hinterbliebenen-versorgungsansprüche festgestellt haben wollte, hat das Arbeitsgericht aus prozessualen Gründen abgewiesen. Gegen diese Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2023
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33293
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