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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.04.2021
17 Ga 3863/21 -

Unterlassung Verbreitung von Äußerungen – Verweisung des Rechtsstreits

Arbeitsgericht Berlin verweist Rechtsstreit an Landgericht Frankfurt am Main

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Verfahren betreffend die Unterlassung von Äußerungen unter anderem in Form eines Enthüllungsbuches den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.

Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, der klagende Fernsehsender mache unter anderem geltend, ihm stehe aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das Urheberrecht an Veröffentlichungen seines Redakteures zu.

LG Frankfurt ist zuständig

Damit stütze er seine Unterlassungsansprüche auch auf eine Verletzung von Urheberrecht. Dies begründe nach § 104 Urheberrechtsgesetz die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, hier des vom klagenden Fernsehsender benannten Landgerichts Frankfurt am Main.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

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