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Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich in seinen Kanzleiräumen als Immobilienverwalter tätig sein. Dadurch werden seine Berufspflichten nicht zwingend gefährdet. Dies hat der Anwaltsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Der Anwaltsgerichtshof München entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Er verstoße nicht gegen seine
Die
Auch eine Gefahr für die anwaltliche
Zudem sei nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs das strafprozessuale Beschlagnahmeverbot gemäß § 97 der Strafprozessordnung gesichert. Werde ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Anwaltsgerichtshof München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25657
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