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Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, ohne Einverständnis des Rechtsanwalts sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach freizuschalten. Andernfalls liegt ein rechtswidriger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vor. Dies hat der Anwaltsgerichtshof Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein
Der Anwaltsgerichtshof Berlin entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Ihm habe ein Anspruch auf
Der
Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2016
Quelle: Anwaltsgerichtshof Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22784
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