wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 10.11.2014
10 EV 490/14 -

Pin-Up-Kalender mit leicht bekleideten jungen Frauen stellt unzulässige Werbung durch Rechtsanwalt dar

Rechtsanwalt verstößt gegen Gebot der Sachlichkeit und stellt Würde und Integrität der Rechtsanwaltschaft in Frage

Das Versenden eines Pin-Up-Kalenders, welcher leicht bekleidete junge Frauen zeigt, durch einen Rechtsanwalt an potentielle Mandanten ist unzulässig. Denn dadurch verstößt er gegen das Gebot der Sachlichkeit und stellt die Würde sowie Integrität der Berufsausübung als Rechtsanwalt in Frage. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor Weihnachten 2013 verschickte ein Rechtsanwalt an verschiedene Autowerkstätten Pin-Up-Kalender. Diese zeigten leicht bekleidete junge Frauen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit und rügte die Werbung. Nachdem der Rechtsanwalt gegen den Rügebescheid erfolglos Einspruch eingelegt hatte, erhob er Klage.

Rügebescheid wegen Pin-Up-Kalender war rechtmäßig

Das Anwaltsgericht Köln entschied gegen den Rechtsanwalt. Der Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer sei rechtmäßig gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass einem Rechtsanwalt nach § 43 b BRAO nur dann Werbung gestattet ist, wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet (Gebot der Sachlichkeit). Unzulässig sei ein reklamehaftes Anpreisen der Leistung.

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot

Nach Ansicht des Anwaltsgerichts habe der Rechtsanwalt durch das Verschicken der Pin-Up-Kalender die Grenzen der berufsrechtlich zulässigen Werbung überschritten und damit die Würde sowie Integrität der Berufsausübung als Rechtsanwalt in Frage gestellt. Durch die Werbung habe er gegen das Gebot der Sachlichkeit verstoßen. Bei den Kalendern habe die "Schönheit" der Bildmotive deutlich im Vordergrund gestanden. Die Werbung sei plakativ reklamehaft und auf eine Effekthascherei ausgerichtet gewesen, die mit den eigentlichen anwaltlichen Leistungen nichts mehr zu tun hatte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2015
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/BRAK-Mitt 2015, 102/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BRAK-Mitt 2015, 102Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt), Jahrgang: 2015, Seite: 102
  • NJW-Spezial 2015, 94 (Christian Dahns)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2015, Seite: 94, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Anwaltsgericht-Koeln_10-EV-49014_Pin-Up-Kalender-mit-leicht-bekleideten-jungen-Frauen-stellt-unzulaessige-Werbung-durch-Rechtsanwalt-dar~N20970

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20970 Dokument-Nr. 20970

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.