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Das Versenden eines Pin-Up-Kalenders, welcher leicht bekleidete junge Frauen zeigt, durch einen Rechtsanwalt an potentielle Mandanten ist unzulässig. Denn dadurch verstößt er gegen das Gebot der Sachlichkeit und stellt die Würde sowie Integrität der Berufsausübung als Rechtsanwalt in Frage. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor Weihnachten 2013 verschickte ein
Das Anwaltsgericht Köln entschied gegen den
Nach Ansicht des Anwaltsgerichts habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2015
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/BRAK-Mitt 2015, 102/rb)
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Dokument-Nr. 20970
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