wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013
2 C 71/13 -

"Kein Problem" mit früheren Auszug: Vermieter hat keinen Mietzahlungs­anspruch bei Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist

Amtsgericht Zweibrücken entscheidet zu Gunsten der Mieter

Teilt ein Vermieter im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietverhältnisses mit, dass für ihn ein Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist "kein Problem" ist, berechtigt dies dem Mieter zum vorzeitigen Auszug unter Erlass der Mietzahlungs­verpflichtung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zweibrücken hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung ordentlich gekündigt. Zugleich räumten die Vermieter den Mietern folgendes ein: "Falls Du früher eine geeignete Wohnung findest und Du früher ausziehen möchtest, stellt es für uns kein Problem dar." Die Mieter zogen tatsächlich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus. Die Vermieter verlangten dennoch Zahlung der restlichen Miete. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Mietzahlung bestand nicht

Das Amtsgericht Zweibrücken entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf Zahlung der restlichen Miete zugestanden. Denn die Erklärung der Vermieter im Kündigungsschreiben habe nur so verstanden werden können, dass mit dem früheren Auszug auch die Pflicht zur Mietzahlung ab diesen Zeitraum entfallen sollte. Andernfalls habe diese Regelung keinen Sinn ergeben, da der Mieter bei Fortzahlung des Mietzinses ohnehin jederzeit ausziehen kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2013
Quelle: Amtsgericht Zweibrücken, ra-online (zt/WuM 2013, 537/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2013, 537Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2013, Seite: 537

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Zweibruecken_2-C-7113_Kein-Problem-mit-frueheren-Auszug-Vermieter-hat-keinen-Mietzahlungsanspruch-bei-Auszug-vor-Ablauf-der-Kuendigungsfrist.news16820.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16820 Dokument-Nr. 16820

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.