wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Zittau, Urteil vom 30.03.2005
5 C 389/04 -

Kein Anspruch auf Kaufpreisminderung und Schadenersatz wegen üblichen Pilzbefalls einer Katze

Üblicher Pilzbefall einer Katze stellt keinen Mangel der Kaufsache dar

Ist eine Katze mit einem üblichen Pilz befallen (hier: "microsporum canis"), so stehen dem Käufer der Katze deswegen keine Gewähr­leistungs­rechte, wie etwa Kaufpreisminderung oder Schadenersatz zu. Denn der übliche Pilzbefall einer Katze stellt keinen Mangel der Kaufsache dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zittau hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mann im März 2004 eine Perserkatze zum Preis von 300 Euro erwarb, wurden er und seine Familie von einem Pilz befallen. Dabei handelte es sich um "microsporum canis". Der Käufer führte die Pilzinfektion auf einen Pilzbefall der Katze zurück und klagte gegen die Verkäuferin auf Kaufpreisminderung und Schadenersatz.

Kein Anspruch auf Kaufpreisminderung und Schadenersatz

Das Amtsgericht Zittau entschied gegen den Käufer der Perserkatze. Ihm haben keine Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht zugestanden. Denn die Katze sei nicht mit einem Mangel behaftet gewesen. Zwar dürfe ein Käufer grundsätzlich erwarten, dass das Tier gesund und nicht Träger von Krankheitsträgern ist. Ein Käufer dürfe aber dann nicht ein gesundes Tier erwarten, wenn er entweder bewusst ein erkranktes oder infiziertes Tier erwirbt oder wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einer Krankheit oder Infektion rechnen muss. Dies sei beim Kauf einer Katze stets der Fall. Bei "microsporum canis" handele es sich um eine weit verbreitete und somit übliche Katzenkrankheit.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2015
Quelle: Amtsgericht Zittau, ra-online (zt/NJW-RR 2006, 168/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2006, 168Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2006, Seite: 168

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Zittau_5-C-38904_Kein-Anspruch-auf-Kaufpreisminderung-und-Schadenersatz-wegen-ueblichen-Pilzbefalls-einer-Katze~N20492

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20492 Dokument-Nr. 20492

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.