kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Vertrag zur Eintragung in ein Internetregister ist sittenwidrig, wenn eine angemessene Gegenleistung fehlt. Dies hat das Amtsgericht Wismar entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Betreiberin eines Internetregisters die vereinbarte Vergütung. Sie sendete einer Ärztin unaufgefordert ein Formular zu, das bereits Angaben über die Ärztin enthielt. In einem Begleitschreiben wurde gebeten, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Auch war teilweise von einer kostenlosen Eintragung und Aktualisierung der Basisdaten, teilweise aber auch von einem kostenpflichtigen Auftrag die Rede. Die Ärztin unterschrieb das Formular und sendete es zurück. Nachfolgend erklärte sie den Widerruf des Vertrages, da ihrer Auffassung nach der Vertrag gemäß § 138 BGB sittenwidrig sei.
Das Amtsgericht entschied, dass der Vertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2012
Quelle: Amtsgericht Wismar, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Wismar_12-C-38008_Vertrag-ueber-Eintragung-in-ein-Branchenbuch-sittenwidrig~N13657
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13657
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.