wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Tübingen, Beschluss vom 27.03.2020
16 OWi 788/20 -

Un­verhältnis­mäßig­keit der Ermittlung eines in Brasilien lebenden Fahrzeugführers nach Parkverstoß

Fahrzeughalter kann mit Verfahrenskosten belastet werden

Die Ermittlung eines in Brasilien lebenden Fahrzeugführers nach einem Parkverstoß ist unverhältnismäßig. Daher können dem Fahrzeughalter gemäß § 25 a Abs. 1 StVG die Kosten des Bußgeldverfahren auferlegt werden. Dies hat das Amtsgericht Tübingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Fahrzeughalter im März 2020 aufgrund eines Gebührenbescheids die Kosten eines Bußgeldverfahrens zahlen. Hintergrund dessen war, dass mit seinem Fahrzeug ein Parkverstoß begangen wurde. Der Fahrzeughalter hielt die Kostenpflicht für nicht gegeben. Er habe sein Fahrzeug an einen brasilianischen Staatsbürger verliehen, der in Brasilien lebe. Dieser sei für den Parkverstoß verantwortlich. Der Fahrzeughalter gab die genaue Anschrift und den Namen des vermeintlichen Fahrers an. Der Behörde erschien jedoch die Ermittlung des Fahrzeugführers für zu aufwendig, stellte daher das Verfahren ein und erließ den Gebührenbescheid.

Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids

Das Amtsgericht Tübingen entschied, dass der Gebührenbescheid rechtmäßig sei. Nach § 25 a Abs. 1 StVG kann die Behörde dem Fahrzeughalter die Kosten des Bußgeldverfahrens auferlegen, wenn die Ermittlung des Fahrzeugführers, der den Verstoß begangen hat, einen unangemessenen Aufwand erfordert. So lag der Fall hier.

Fahrzeugführerermittlung mit unangemessenem Aufwand verbunden

Das Amtsgericht verwies darauf, dass der Parkverstoß als Bagatelle einzustufen sei. Der Aufwand zur Durchführung des Bußgeldverfahrens sei angesichts dessen, dass nach Anhörung des brasilianischen Staatsbürgers der Bußgeldbescheid in Brasilien zugestellt und die Geldbuße in Brasilien beigetrieben werden müsste unverhältnismäßig. Die Verfahrenskosten stünden nicht mehr in Relation zur Geldbuße.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2020
Quelle: Amtsgericht Tübingen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Tuebingen_16-OWi-78820_Unverhaeltnismaessigkeit-der-Ermittlung-eines-in-Brasilien-lebenden-Fahrzeugfuehrers-nach-Parkverstoss~N28767

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28767 Dokument-Nr. 28767

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.