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Wird eine Lesung durch den Autor zugesichert und findet die Lesung tatsächlich von jemand anderen statt, so besteht ein Anspruch der Rückerstattung des Eintrittsgelds. Denn es fehlt an einer zugesicherten und wertbeeinflussenden Eigenschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Rüdesheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mann sechs
Das Amtsgericht Rüdesheim entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem habe gemäß §§ 633, 634 BGB ein Anspruch auf
Zudem habe der Umstand, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2014
Quelle: Amtsgericht Rüdesheim, ra-online (zt/NJW 2002, 615/rb)
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Dokument-Nr. 17227
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