wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Ratingen, Urteil vom 21.12.1990
8 C 1768/90 -

Beschädigung eines PKW aufgrund sturmbedingten Umfallens eines Toilettenhäuschens

Kenntnis vom Sturm begründet Mitverschulden des PKW-Besitzers

Fällt ein Toilettenhäuschen aufgrund eines Sturms um und beschädigt einen geparkten PKW, so steht dem Fahrzeughalter grundsätzlich ein Schaden­ersatz­anspruch zu. Hat er sein Fahrzeug aber trotz Kenntnis des Sturms neben dem Toilettenhäuschen geparkt, ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Ratingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug neben einem auf dem Bürgersteig stehenden Toilettenhäuschen ab. Aufgrund des zu der Zeit herrschenden orkanartigen Sturms fiel das Toilettenhäuschen um und beschädigte das Fahrzeug. Daraufhin klagte die Fahrzeughalterin auf Schadenersatz.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Ratingen entschied zu Gunsten der Fahrzeughalterin. Ihr habe nach § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Die Eigentümerin des Toilettenhäuschens habe angesichts des Sturms dafür Sorge tragen müssen, dass das Häuschen entweder anders abgestellt oder anders befestigt wird. Diese Pflicht habe sie aber fahrlässig nicht beachtet.

Mitverschulden der Fahrzeughalterin

Der Fahrzeughalterin sei jedoch nach Ansicht des Amtsgerichts ein hälftiges Mitverschulden anzulasten gewesen. Denn sie hätte ihr Fahrzeug angesichts des Sturms nicht in unmittelbarer Nähe des Toilettenhäuschens abstellen dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: Amtsgericht Ratingen, ra-online (zt/NJW-RR 1991, 741/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Ratingen_8-C-176890_Beschaedigung-eines-PKW-aufgrund-sturmbedingten-Umfallens-eines-Toilettenhaeuschens.news18215.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18215 Dokument-Nr. 18215

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.