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Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015
7 C 98/15 -

Grund­stücks­eigen­tümer steht Nutzungs­entschädi­gung wegen versehentlich aufgestelltem Altkleidercontainer zu

Entschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat angemessen

Wird auf einem Grundstück versehentlich ein Altkleidercontainer aufgestellt, so kann dem Grund­stücks­eigen­tümer ein Anspruch auf Nutzungs­entschädi­gung in Höhe von 250 Euro pro Monat zustehen. Dies hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stellte ein Grundstückseigentümer fest, dass auf seinem Grundstück ein Altkleidercontainer aufgestellt worden war. Da er damit nicht einverstanden war, verlangte er die Entfernung des Containers sowie eine Nutzungsentschädigung von 250 Euro pro Monat. Der Eigentümer des Containers entfernte diesen zwar vom Grundstück, weigerte sich aber die Entschädigung zu zahlen. Der Grundstückseigentümer erhob daraufhin Klage.

Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe von 250 Euro monatlich

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Ihm habe nach §§ 987, 990 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zugestanden. Denn durch das Aufstellen des Altkleidercontainers auf dem Grundstück, habe der Beklagte das Eigentum des Klägers gestört. Die geforderten 250 Euro monatlich seien zudem als angemessen zu werten gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2015
Quelle: Amtsgericht Pankow/Weißensee, ra-online (vt/rb)

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