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Der Vermieter einer Wohnung schuldet eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser. Dabei muss die Wassertemperatur mindestens 40 °C erreichen. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Leonberg darauf, dass das Leitungswasser auch in der Nachtzeit so weit erwärmt wird, dass ein Duschen oder Baden möglich ist. Hintergrund der Klage war, dass die Vermieterin eine
Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe einen Anspruch darauf, dass auch während der Nachtzeit das Leitungswasser mindestens soweit erwärmt wird, dass eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht wird. Der Vermieter dürfe die Temperatur des Warmwassers in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2022
Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2022, 477/rb)
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Dokument-Nr. 32147
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