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Amtsgericht Ibbenbüren, Urteil vom 24.07.1991
3 C 730/90 -

Beifahrerin haftet für Verkehrsunfall wegen Ablenkung des Autofahrers mit Zärtlichkeiten

Schaden­ersatz­pflicht der Beifahrerin aufgrund fahrlässigen Verhaltens

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil die Beifahrerin den Autofahrer mit Zärtlichkeiten ablenkte, so macht sie sich schaden­ersatz­pflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ibbenbüren hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall überfuhr ein Autofahrer eine rote Ampel und stieß auf der Kreuzung mit einem anderen PKW zusammen. Zu dem Vorfall kam es, weil die Beifahrerin den Autofahrer mit Zärtlichkeiten ablenkte. Aufgrund dessen wurde sie auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen.

Schadenersatzpflicht der Beifahrerin

Das Amtsgericht Ibbenbüren hielt die Beifahrerin für schadenersatzpflichtig nach § 823 Abs. 1 BGB. Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass ihr Verhalten generell dazu geeignet war, einen Fahrer intensiv vom Verkehr abzulenken. Sie habe daher fahrlässig gehandelt. Ohne diese Ablenkung wäre es aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht zum Unfall gekommen. Daher sei das Verhalten der Beifahrerin mindestens mitursächlich für den Verkehrsunfall gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2014
Quelle: Amtsgericht Ibbenbüren, ra-online (zt/ZfS 1992, 221/rb)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 1992, 221Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1992, Seite: 221

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