wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Homburg, Urteil vom 28.05.2020
5 C 68/19 -

Neubegründung der Mietzahlungsverpflichtung nach Scheitern der Partnerschaft mit Vermieter

Aufnahme der Zahlungsverpflichtung bei Aufforderung des Vermieters

Ist eine Wohnungsmieterin aufgrund der Partnerschaft mit dem Vermieter von der Mietzahlungspflicht befreit, so lebt diese Pflicht mit dem Scheitern der Partnerschaft nicht automatisch wieder auf. Zugleich ist die Mieterin aber auch nicht dauerhaft für die Zukunft von der Zahlungspflicht befreit. Vielmehr muss die Zahlungs­verpflichtung wieder aufgenommen werden, sobald der Vermieter dazu auffordert. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einige Zeit nach Abschluss des Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2011 nahm die Mieterin eine Beziehung mit dem Vermieter auf. Dies führte dazu, dass der Vermieter in die Wohnung der Mieterin einzog. Beide kamen mündlich darüber ein, dass die Mieterin keine Mietzahlungen mehr zu leisten hat. Mitte des Jahres 2017 kam es jedoch zum Bruch der Beziehung, so dass der Vermieter wieder aus der Wohnung auszog. Die Mieterin zahlte in der Folgezeit keine Miete. Im September 2018 forderte der Vermieter schließlich die ausstehenden Mietzahlungen. Da die Mieterin sich weigerte der Aufforderung nachzukommen, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Homburg entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Kündigung wegen der behaupteten ausstehenden Mietzahlungen unzulässig sei.

Kein Anspruch auf rückständige Mietzahlung

Der Vermieter könne nach Ansicht des Amtsgerichts die rückständigen Mietzahlungen nicht gemäß § 535 Abs. 2 BGB verlangen. Die Parteien haben nach Einzug des Vermieters in die Wohnung die Mietzahlungspflicht der Mieterin zunächst wirksam abbedungen. Jedoch sei keine Regelung zur Mietzahlungspflicht nach Scheitern der Partnerschaft und Auszug des Vermieters aus der Wohnung getroffen worden. Aus Sicht des Gerichts sei der Änderungsvertrag somit dahingehend zu verstehen, dass es dem Vermieter für den Fall des Scheiterns der Partnerschaft und seines Auszugs möglich sein soll, die ursprünglich geschuldete Miete mit Wirkung für die Zukunft wieder fordern zu dürfen. Daran habe es aber bis zum Ausspruch der Kündigung gefehlt.

Kein automatisches Aufleben der Mietzahlungspflicht oder dauerhafte Befreiung von Zahlungspflicht

Das Amtsgericht stellte klar, dass einerseits die Mieterin nicht habe erwarten können, dass der Vermieter ihr für den Fall des Scheiterns der Beziehung ein dauerhaftes kostenfreies Wohnen gestatten wolle. Andererseits habe der Vermieter nicht erwarten können, dass die Mietzahlungspflicht im Fall der Trennung ohne jegliche Erklärung durch ihn wieder aufleben werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Amtsgericht Homburg, ra-online (zt/WuM 2020, 639/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2020, 639Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 639

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Homburg_5-C-6819_Neubegruendung-der-Mietzahlungsverpflichtung-nach-Scheitern-der-Partnerschaft-mit-Vermieter~N29419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29419 Dokument-Nr. 29419

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.