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Aufgrund der besonderen Auffälligkeit einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechselverkehrszeichenanlage ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Fahrzeugführer die Anlage aufgrund eines Augenblickversagens übersieht. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im November 2015 beging ein Pkw-Fahrer auf einer
Das Amtsgericht Helmstedt entschied gegen den Autofahrer. Dieser habe einen fahrlässigen Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit begangen. Ein entschuldbares
Übersieht der Betroffene eine sich über die Breite mehrerer Fahrspuren erstreckende hochgestellte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2018
Quelle: Amtsgericht Helmstedt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26355
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