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Der Mieter einer Wohnung hat den Einbau eines Rauchwarnmelders im Wohnzimmer zu dulden. Denn angesichts dessen, dass dadurch die Sicherheit erhöht wird, handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme nach § 555 d Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vermieterin beabsichtigte, in einer ihrer vermieteten Wohnungen einen
Das Amtsgericht Halle (Saale) entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Soweit die Mieter anführten, ihrer Raucherleidenschaft im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2015
Quelle: Amtsgericht Halle (Saale), ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21269
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