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Bricht die Feuerwehr eine Wohnungstür auf, weil die schlafende Mieterin auf das Klingeln nicht reagierte, muss sie nicht die Kosten für die Erneuerung der beschädigten Tür tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte die Tochter einer
Das Amtsgericht Halle (Saale) entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe zunächst kein Anspruch auf Schadenersatz wegen der beschädigten Tür gemäß § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die
Die
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Amtsgericht Halle (Saale), ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16786
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