wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 15.10.2014
3 a C 158/13 -

Bei Verkehrsunfall im EU-Ausland richtet sich Schmerzensgeldhöhe nach dem Recht des Landes

Schmerzensgeld von 2.000 EUR aufgrund eines Schleudertraumas infolge Verkehrsunfalls in Polen

Erleidet ein in Deutschland lebender Autofahrer im EU-Ausland einen Verkehrsunfall, richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes anhand des Rechts des Landes. Schädel- und Rückenprellung, Schleudertrauma, Arbeitsunfähigkeit und Schmerzen als Unfallfolgen rechtfertigen nach polnischem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 erlitt ein in Deutschland lebender Autofahrer in Polen einen Verkehrsunfall. Aufgrund der dadurch bedingten Folgen erhielt er außergerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Da dem Autofahrer dies zu wenig war, erhob er gegen die polnische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes.

Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach polnischem Recht

Das Amtsgericht Frankenthal führte zunächst aus, dass die Rom II-VO anwendbar sei, da sowohl Polen als auch Deutschland Mitgliedstatten der Europäischen Union sind. Nach Art. 4 Rom II-VO sei das Recht anzuwenden, in dem der Schaden eintrat. Somit sei vorliegend das polnische Recht maßgeblich für die Schmerzensgeldhöhe.

Anspruch auf weitere 1.700 EUR Schmerzensgeld

Ausgehend vom polnischen Recht habe dem Kläger angesichts der folgenlos ausgeheilten Verletzungen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Schmerzen sowie der Schädel- und Rückenprellung und dem Schleudertrauma der Halswirbelsäule, Anspruch auf weitere 1.700 EUR an Schmerzensgeld zugestanden. Unter Berücksichtigung der bereits gezahlten 300 EUR habe dem Kläger damit ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von insgesamt 2.000 EUR zugestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2016
Quelle: Amtsgericht Frankenthal, ra-online (zt/NZV 2015, 391/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZV 2015, 391Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 391

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Frankenthal_3-a-C-15813_Bei-Verkehrsunfall-im-EU-Ausland-richtet-sich-Schmerzensgeldhoehe-nach-dem-Recht-des-Landes~N23439

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23439 Dokument-Nr. 23439

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.