wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Erlangen, Urteil vom 15.02.2012
3 C 1956/11 -

Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reparaturkosten für Kleinersatzteile können pauschal mit 2 % geltend gemacht werden

Exakte Verbrauchserfassung wäre unverhältnismäßig

Macht der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend, kann er für die Reparaturkosten von Kleinersatzteilen eine Pauschale von 2 % geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall machte der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Reparaturkosten geltend. Darin enthalten war ein pauschaler Aufschlag von 2 % für die Kosten für Kleinersatzteile. Die Unfallverursacherin hielt diesen Aufschlag für nicht gerechtfertigt und weigerte sich ihn zu zahlen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Kostenpauschale für Kleinersatzteile bestand

Das Amtsgericht Erlangen hatte keine grundsätzlichen Bedenken daran, dass der Verbrauch entsprechender Klein- und Kleinstteile sowie diverser notwendiger Flüssigkeiten oder Gase im geringfügigen Umfang pauschal abgerechnet werden kann. Denn eine exakte Verbrauchserfassung stehe in keinem Verhältnis zum Wert. Der pauschale Aufschlag von 2 % sei daher gerechtfertigt gewesen.

Prozentualer Aufschlag bei großen Schadenshöhen problematisch

Das Amtsgericht hielt zwar einen prozentualen Aufschlag, insbesondere bei gravierenden Schadenshöhen, für unter Umständen nicht sachgerecht und hinterfragte, ob nicht in einen solchen Fall eine fixe Pauschale anzusetzen ist, oberhalb derer entstandene Kosten konkret zu belegen sind. Eine Entscheidung dazu traf es jedoch nicht, da es im zu entscheidenden Fall nicht darauf ankam.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Amtsgericht Erlangen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Erlangen_3-C-195611_Schadenersatz-nach-Verkehrsunfall-Reparaturkosten-fuer-Kleinersatzteile-koennen-pauschal-mit-2-Prozent-geltend-gemacht-werden~N16893

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16893 Dokument-Nr. 16893

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.