wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Detmold, Urteil vom 14.04.2022
41 C 381/21 -

Einschlagen eines Lochs in Wohnungstür mit Axt rechtfertigt fristlose Kündigung

Keine vorherige Abmahnung erforderlich

Schlägt ein Wohnungsmieter mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Miethauses schloss im Jahr 2018 mit seiner Partnerin einen Mietvertrag über eine Wohnung im Haus ab. Der Vermieter hatte in dem Haus ebenfalls seine Wohnung. Im Oktober 2021 kam es zwischen dem Paar zu einem Streit, im Zuge dessen der Vermieter in seine Wohnung ging und die Wohnungstür mit einem Brett verrammelte. Seine Partnerin schlug sodann mit einer Axt ein Loch in die Wohnungstür. Der Vermieter nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Da sich seine Partnerin weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Klage.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Detmold entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB wirksam. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei dem Kläger nicht zuzumuten. Die Nutzung einer Axt stelle eine derartige Gewalteskalation dar, welche in jedem Fall geeignet sei, den Kläger zu verängstigen und psychisch zu beeinflussen. Der Kläger habe um seine körperliche Unversehrtheit fürchten müssen. Zudem habe die Beklagte vorsätzlich in erheblicher Weise das Eigentum des Klägers geschädigt.

Keine vorherige Abmahnung erforderlich

Eine vorherige Abmahnung sei nach Ansicht des Amtsgerichts entbehrlich gewesen. Die Entgleisung der Beklagten sei von solcher Qualität gewesen, dass es dem Kläger insbesondere auch vor dem Hintergrund des angespannten Verhältnisses zwischen den Parteien nicht zumutbar sei, auf die Wirkung einer Abmahnung zu vertrauen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2023
Quelle: Amtsgericht Detmold, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 300Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 300

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Detmold_41-C-38121_Einschlagen-eines-Lochs-in-Wohnungstuer-mit-Axt-rechtfertigt-fristlose-Kuendigung~N32849

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32849 Dokument-Nr. 32849

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.