wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 19.02.2015
32 F 132/13 -

Kindesunterhalt: Kein Anspruch des Sohnes gegen unterhalts­pflichtigen Vater auf Kostenübernahme für Klassenfahrt und kiefer­orthopädische Behandlung

Kein Vorliegen eines Sonderbedarfs und Mehrbedarfs

Der Sohn kann von seinem unterhalts­pflichtigen Vater nicht verlangen, sich anteilig an den Kosten einer Klassenfahrt zu beteiligen, wenn die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind. Ein Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt dann nicht vor. Zudem ist der Vater nicht verpflichtet die Kosten für eine kiefer­orthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen, wenn diese medizinisch nicht notwendig ist. Ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 1610 BGB besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines 15-jährigen Schülers waren geschieden. Der Schüler hatte zwei Schwestern und lebte bei seiner Mutter. Der Vater zahlte für den Sohn einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 396,50 EUR. Der Sohn verlangte nunmehr vom Vater, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in Höhe von 3.500 EUR zu übernehmen. Da seine Mutter bereits die Behandlungskosten für eine seiner Schwestern übernommen hatte, müsse nunmehr der Vater seiner Meinung nach zahlen. Darüber hinaus forderte der Sohn von seinem Vater die Übernahme der Hälfte der Kosten für eine Klassenfahrt, eine Skifahrt, in Höhe von 390 EUR. Da sich der Vater weigerte, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Sonderbedarf aufgrund Klassenfahrt

Das Amtsgericht Detmold entschied gegen den Sohn. Ihm habe kein Anspruch auf einen Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB zugestanden. Denn die Kosten für die Klassenfahrt seien nicht außergewöhnlich hoch gewesen. Sie haben vielmehr bei vorausschauender Planung aus dem Tabellenunterhalt angespart werden können. Die Skifahrt sei vorauszusehen gewesen, da bereits die beiden Schwestern eine solche veranstaltet haben. Es habe daher für die Mutter Gelegenheit bestanden, aus dem Unterhalt des Vaters rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

Kein Anspruch auf Mehrbedarf wegen kieferorthopädischer Behandlung

Der Vater sei ferner nicht verpflichtet gewesen, so das Amtsgericht, die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung des Sohnes zu übernehmen. Ein entsprechender Mehrbedarf habe dem Sohn nicht zugestanden. Denn es sei nicht dargelegt worden, dass die Behandlung medizinisch notwendig gewesen sei. Es sei zu beachten, dass die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Aus welchen genauen Gründen eine Behandlung mit den erstattungsfähigen Leistungen nicht ausreichend gewesen sei, sei nicht vorgetragen worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2016
Quelle: Amtsgericht Detmold, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FuR 2016, 54Zeitschrift: Familie und Recht (FuR), Jahrgang: 2016, Seite: 54

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Detmold_32-F-13213_Kindesunterhalt-Kein-Anspruch-des-Sohnes-gegen-unterhaltspflichtigen-Vater-auf-Kostenuebernahme-fuer-Klassenfahrt-und-kieferorthopaedische-Behandlung~N22799

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22799 Dokument-Nr. 22799

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.