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Stört eine Mieterin durch aggressive und bedrohliche Handlungen über einen langen Zeitraum hinweg den Hausfrieden erheblich, so kann sie fristlos gekündigt werden. In einem solchen Fall ist regelmäßig auch keine Räumungsfrist zu gewähren. Keine Rolle spielt zudem die aufgrund einer psychischen Erkrankung fehlende Schuldfähigkeit der Mieterin. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Mieterin fristlos gekündigt nachdem sie sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren hinweg gegenüber den Mietern des Hauses aggressiv und bedrohlich verhielt. So kam es beispielhaft zu folgenden Vorfällen: Verletzung des Besuchers eines Mieters mit einer Glasflasche, wiederholte beleidigende Äußerungen, massives und langanhaltendes Geschrei, Bewerfen einer Mitmieterin mit Erde,
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der Vermieter. Sie haben das
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die
Das Amtsgericht hielt es angesichts der Vorfälle grundsätzlich für gerechtfertigt keine Räumungsfrist zu gewähren. Da die Mieterin aber in einer geschlossen Abteilung untergebracht war und daher weitere Vorfälle zunächst nicht zu befürchten waren, gewährte das Gericht eine Räumungsfrist von 1 ½ Monaten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2014, 1011/rb)
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Dokument-Nr. 18650
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