wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 20.03.2013
213 C 371/12 -

Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien zu Betriebs­kosten­abrechnung aufgrund unvollständiger Unterlagen bei Einsichtstermin

Mieter muss Kopierkosten von 0,25 EUR pro Seite tragen

Legt ein Vermieter beim Termin zur Einsicht der Belegunterlagen zu einer Betriebs­kosten­abrechnung nur unvollständig Unterlagen vor, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zu. Der Mieter hat jedoch Kopierkosten in Höhe von 0,25 EUR pro Seite zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung bemängelte mehrere Kostenpunkte in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. Er begab sich daher mit seinem Rechtsanwalt zur Überprüfung der die Abrechnung zugrunde liegenden Belege in die Geschäftsräume seiner Hausverwaltung. Dort erhielt er jedoch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme. Der Mieter verlangte daraufhin die Übersendung der fehlenden Unterlagen. Während die Hausverwaltung dem Mieter dies zusagte, lehnte die Vermieterin eine Übersendung ab. Der Mieter erhob daraufhin Klage auf Übersendung von Belegkopien.

Anspruch auf Übersendung von Belegkopien

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten des Mieters. Diesem habe ein Anspruch auf Übersendung der Belegkopien zugestanden. Zwar stehe einem Mieter grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung von Kopien der Abrechnungsbelege zu einer Betriebskostenabrechnung zu. Vielmehr könne er vom Vermieter Einsicht in die Unterlagen verlangen und sich dabei auch fachkundiger Hilfe bedienen (BGH, Urt. v. 08.03.2006 - VIII ZR 78/05 -). Hier habe jedoch ein Ausnahmefall vorgelegen.

Vorlage unvollständiger Unterlagen begründet Anspruch auf Kopieübersendung

Nach Ansicht des Amtsgerichts könne ein Mieter die Übersendung von Belegkopien verlangen, wenn der Vermieter beim Einsichtstermin nicht sämtliche notwendige Unterlagen vorgelegt habe. Es sei zu beachten gewesen, dass ein Vermieter verpflichtet sei, die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß und richtig zu erstellen sowie die von ihm in Abrechnung gestellten Positionen mit den jeweiligen Belegen zu begründen. Von dieser Pflicht sei umfasst, dass der Vermieter die zur Prüfung der Abrechnung erforderlichen Unterlagen vollständig zum Einsichtstermin vorhält. Es könne einem Mieter nicht zugemutet werden, mehrere Termine zur Belegeinsicht durchzuführen.

Anspruch auf Übersendung wegen Zusage der Hausverwaltung

Der Anspruch auf Übersendung der Belegkopien habe sich nach Auffassung des Amtsgerichts zudem daraus ergeben, dass die Hausverwaltung dem Mieter die Übersendung zugesagt habe. Diese Zusage habe sich die Vermieterin zurechnen lassen müssen.

Mieter muss Kopierkosten von 0,25 EUR pro Seite tragen

Der Mieter sei jedoch verpflichtet, so das Amtsgericht, die Kosten zur Anfertigung der Kopien zu tragen. Das Gericht hielt einen pauschalen Betrag von 0,25 EUR pro Seite für angemessen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2015
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Charlottenburg_213-C-37112_Anspruch-des-Mieters-auf-Uebersendung-von-Belegkopien-zu-Betriebskostenabrechnung-aufgrund-unvollstaendiger-Unterlagen-bei-Einsichtstermin.news21605.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21605 Dokument-Nr. 21605

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.