wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 02.12.1983
16 C 762/83 A -

Ohne Vorliegen einer Behinderung darf Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden

Vermieter steht kein Anspruch auf Beseitigung zu

Wird der Durchgang eines Hausflurs durch einen abgestellten Kinderwagen nicht behindert, so steht dem Vermieter kein Beseitigungs­anspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung den Kinderwagen in einer Nische des Hausflurs im Erdgeschoss ab. Die Vermieterin war damit jedoch nicht einverstanden. Sie befürchtete eine Behinderung des Durchgangs und verlangte die Beseitigung des Kinderwagens. Der Vermieter wehrte sich jedoch dagegen mit der Begründung, dass es ihm nicht zuzumuten sei jedes Mal mit seinem neun Monate alten Kind und dem Kinderwagen in die im 4. Stock gelegene Wohnung zu steigen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Beseitigung des Kinderwagens

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Kinderwagens zugestanden. Vielmehr habe sie dies angesichts ihrer Pflicht zur Gewährung des Gebrauchs der Mietsache sogar dulden müssen.

Fehlende Behinderung schloss Beseitigungsanspruch aus

Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Kinderwagen den Durchgang nicht behindert. Das Beseitigungsverlangen der Vermieterin sei daher als unzulässige Rechtsausübung zu werten gewesen. Unerheblich sei zudem gewesen, dass der abgestellte Kinderwagen einen kleinen Raum mit gelagerten Reinigungsgeräten blockierte. Denn es sei dem Hauswart zuzumuten gewesen den Kinderwagen einen Meter wegzurollen, um an die Geräte zu kommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/MM 1984, 81/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1984, 81Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1984, Seite: 81
  • WuM 1984, 80Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 80

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Charlottenburg_16-C-76283-A_Ohne-Vorliegen-einer-Behinderung-darf-Kinderwagen-im-Hausflur-abgestellt-werden~N18593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18593 Dokument-Nr. 18593

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.