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Wird ein zweijähriges Kind nach dem Tod seiner leiblichen Mutter von seiner Tante rechtswidrig nach Deutschland mitgenommen, so steht dies nicht einer Adoption des Kindes durch die Tante entgegen, wenn die Adoption dem Kindeswohl entspricht. Davon kann ausgegangen werden, wenn das Kind seit mehreren Jahren im Familienverband der Tante lebt. Dies hat das Amtsgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 verstarb in Israel die Mutter zweier minderjähriger Söhne. Da der Vater für die Betreuung der Kinder nicht in der Lage war, entschieden sich die beiden in Deutschland lebenden und aufgrund des Todesfalls angereisten Schwestern der Verstorbenen die Kinder bei sich aufzunehmen. Jede Schwester nahm jeweils ein Kind auf. Die
Das Amtsgericht Celle entschied zu Gunsten der Annehmenden. Gemäß § 1741 BGB sei die
Der
Der Vater habe zwar seine Zustimmung zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Amtsgericht Celle, ra-online (zt/FamRZ 2017, 1500/rb)
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Dokument-Nr. 24966
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