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Eine Regelung in den AGB eines Wohnraummietvertrags ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Leihe der Einbauküche durch den Mieter bei gleichzeitiger Instandhaltungspflicht des Mieters regelt. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die AGB eines Mietvertrags über eine Wohnung in Baden-Württemberg enthielt folgende Passage: "Die
Das Amtsgericht Besigheim entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mängelbeseitigung zu. Die AGB-Regelung zur Instandhaltungspflicht der geliehenen Küche sei wegen unangemessener Benachteiligung der Mieterin gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
Die formularmäßige Verleihung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2023
Quelle: Amtsgericht Besigheim, ra-online (zt/WuM 2023, 470/rb)
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Dokument-Nr. 33212
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