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Verletzt ein potentieller Untermieter seine polizeiliche Meldepflicht, so kann dies die Versagung der Untermieterlaubnis rechtfertigen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter trotz gegenteiliger Zusage die Wohnung wiederholt gewerblich an Touristen untervermietet hat. Aufgrund des dadurch zerstörten Vertrauensverhältnisses sind besonders strenge Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit künftiger potentieller Untermieter zu stellen. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter wollte einen Teil seiner etwa 185 qm großen Wohnung an zwei Personen untervermieten. Die Vermieter machten ihre
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf die Untermieterlaubnis gemäß § 553 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn die Vermieter seien berechtigt gewesen, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/WuM 2016, 623/rb)
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Dokument-Nr. 23380
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