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Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, so steht einem einzelnen Mieter kein Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis gegen den Vermieter zu. Vielmehr steht der Anspruch allen Mietern der Wohnung gemeinschaftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Mitmieter die Wohnung nicht mehr nutzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Wohnung an drei Frauen vermietet. Im Februar 2015 bat eine der Frauen ihren Vermieter darum, die Mitmieterinnen aus dem Mietvertrag zu entlassen und die Erlaubnis zur
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen die Klägerin. Ihr habe kein Anspruch auf eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2016, 1280/rb)
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Dokument-Nr. 23432
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