kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn ein Mieter nach Zugang einer Mieterhöhung den Mietvertrag kündigt, so muss er in seiner Kündigung das Sonderkündigungsrecht nicht bezeichnen oder hierauf Bezug nehmen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof entschieden.
Nach dem aktuellen Mietrecht kann ein Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht wird unter anderem eingeräumt bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung oder bei einer Anhebung der Nettokaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Das Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass ein Mieter zur Wirksamkeit der Kündigung keine Begründung angeben muss. Es genüge, wenn die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß des § 561 BGB erfolge, führte das Gericht aus. Eine Begründungspflicht leite sich aus dem Gesetz nicht ab.
Hinweis:
Nach der Kündigung muss bis zum Auszug die alte Miete gezahlt werden, die Erhöhung ist nicht wirksam.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Berlin-Tempelhof-Kreuzberg_13-C-5006_Mieterhoehung-Ausuebung-des-Sonderkuendigungsrechts-durch-Mieter~N3710
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 3710
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.