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Gegen den ausgeschiedenen Verwalter besteht kein Anspruch darauf, die formal ordnungsmäße Abrechnung zu korrigieren. Dies kann vielmehr der neue Verwalter übernehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung von Wohnungseigentümern in Berlin im Oktober 2023 wurde die Genehmigung der
Das Amtsgericht Berlin-Pankow entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Pankow, ra-online (zt/GE 2024, 246/rb)
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