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Wird für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen, so muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Bad Salzungen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter eine Mieterhöhung und verwies zur Begründung auf eine
Das Amtsgericht Bad Salzungen entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu, da ein wirksames
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2024
Quelle: Amtsgericht Bad Salzungen, ra-online (zt/WuM 2024, 175/rb)
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Dokument-Nr. 34011
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