wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Säckingen, Urteil vom 21.08.1992
1 C 191/91 -

Recht zur Mietminderung von 25 % aufgrund durch Formaldehyd belasteter Raumluft

Unangenehmer Geruch sowie Gesundheitsgefahr

Weist die Raumluft einer Mietwohnung ein Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm auf und kommt es dadurch zu einer Geruchsbelästigung sowie einer Gesundheitsgefahr, so kann dies eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter eines Hauses minderten ihre Miete, da eine Raumluftmessung im August 1991 ergab, dass die Raumluft in der Wohnung einen Formaldehyd-Wert von über 0,1 ppm aufwies. Dadurch litt der zweijährige Sohn unter einer chronischen gereizten Nasenschleimhaut mit ständigen Fließschnupfen sowie einer chronischen Tubenkatarrh. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht dennoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.

Recht zur Mietminderung aufgrund Formaldehyd-Belastung

Das Amtsgericht Bad Säckingen entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben ihre Miete mindern dürfen, da die Überschreitung des Wertes von 0,1 ppm Formaldehyd in der Raumluft einen Mangel dargestellt habe. Zwar sei der Grenzwert nicht ständig überschritten worden, dafür aber wiederholt. Zudem haben bereits Beschwerden, wie eine Geruchsbelästigung und Gesundheitsschäden, vorgelegen.

Mietminderung von 25 %

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei eine Mietminderung in Höhe von 25 % angemessen gewesen. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Luftbelastung durch häufiges Lüften habe gemindert werden können und der Vermieter die kurzfristige Beendigung des Mietverhältnisses angeboten habe. Darüber hinaus haben die Mieter durch ihren Verbleib im Haus zu erkennen gegeben, dass sie die Gesundheitsgefahr selbst nicht so hoch eingeschätzt haben. Dass die Anmietung einer Ersatzwohnung nicht einfach und ein Zwischenumzug für die Mieter angesichts des Hausbaus mit erheblichen Kosten verbunden gewesen sei, hielt das Gericht in diesem Zusammenhang für unbeachtlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2016
Quelle: Amtsgericht Bad Säckingen, ra-online (zt/WuM 1996, 140/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1996, 140Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1996, Seite: 140

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Bad-Saeckingen_1-C-19191_Recht-zur-Mietminderung-von-25-Prozent-aufgrund-durch-Formaldehyd-belasteter-Raumluft~N22538

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22538 Dokument-Nr. 22538

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.