wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.03.2015
92 C 4334/14 -

Üblicher Lärm durch Schiffstheater stellt erst ab Mitternacht Reisemangel dar

Üblicher Lärm durch Veranstaltungen muss auf großen Kreuzfahrtschiffen grundsätzlich hingenommen werden

Kommt es aufgrund des Theaters eines großen Kreuzfahrtschiffes zu einer üblichen Lärmbelästigung in der Kabine, so stellt dies erst ab Mitternacht einen Reisemangel gemäß § 651 c Abs. 1 BGB dar. Davor ist der Lärm durch die Veranstaltungen grundsätzlich hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar unternahm im Mai und Juni 2014 eine 14-tägige Alaska-Kreuzfahrt. Da sich ihre Kabine über dem Theater des Schiffes befand, fühlte sich das Ehepaar durch den Lärm der im Theater vorgenommenen Veranstaltungen belästigt. Der Lärm dauerte nach dem Lärmprotokoll des Ehepaars bis maximal 22.30 Uhr an. Sie beanspruchten daher nach Ende der Kreuzfahrt eine Reisepreisminderung. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte einen Teil des Reisepreises zurückzuzahlen, erhoben die Eheleute Klage.

Kein Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises

Das Amtsgericht Wiesbaden entschied gegen die Kläger. Diesen stehe kein Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises zu, da der Reisepreis nicht gemäß § 651 d BGB gemindert sei. Die von den Klägern angeführte Lärmbelästigung durch das Schiffstheater begründen keinen Reisemangel gemäß § 651 c Abs. 1 BGB.

Lärm durch Schiffstheater kein Reisemangel

Nach Ansicht des Amtsgerichts haben die Kläger verkannt, dass ein Kreuzfahrtschiff mit 3.000 Passagieren kein Ort der Ruhe sei. Da das Fahren auf dem Meer zudem ereignisarm sei, wollen die Passagiere durch kurzweilige Veranstaltungen unterhalten werden. Die damit verbundenen Lärmbelästigungen seien für Kreuzfahrtschiffe dieser Größe üblich und stellen keinen Reisemangel dar. Das Maß des Hinnehmbaren werde erst überschritten, wenn die Lärmbelästigungen weit nach Mitternacht enden. So lag der Fall hier jedoch nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2018
Quelle: Amtsgericht Wiesbaden, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 251Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 251

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Wiesbaden_92-C-433414_Ueblicher-Laerm-durch-Schiffstheater-stellt-erst-ab-Mitternacht-Reisemangel-dar~N25508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25508 Dokument-Nr. 25508

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.