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Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wetzlar.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die
Die Richter wiesen die Klage der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8459
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