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Ein Mieter, der im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann diesen im Hausflur abstellen, auch wenn hierdurch der Zugang zum Keller verengt wird. Dies hat das Amtsgericht Wennigsen/Deister entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall lebte ein Mann im 1. Obergeschoss eines Miethauses. Er war auf einen
Der Vermieter verlangte, dass dieser
Das Amtsgericht Wennigsen/Deister wies die Klage des Vermieter ab. Der Vermieter habe keinen Anspruch darauf, dass der
Ein ständiges Hoch- und Hinuntertragen sei dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wennigsen/Deister (vt/pt)
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