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Wird zum gleichen Zeitpunkt sowohl der Mietvertrag über die Wohnung als auch über den Mietergarten abgeschlossen und befindet sich der Garten auf demselben Grundstück wie die Wohnung, so besteht zwischen beiden Verträgen eine rechtliche Einheit. Der Mietvertrag über den Garten kann dann nicht separat gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Vermieterin den
Das Amtsgericht Wedding entschied zu Gunsten der Mieterin. Die separate
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2014
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2014, 1458/rb)
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Dokument-Nr. 19241
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