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Die Zivilgerichte sind nicht dafür zuständig die Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vielmehr ist dies Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung im September 2013 ein
Das Amtsgericht Wedding entschied gegen den Vermieter. Er habe die Miete nicht um 20 % erhöhen dürfen. Denn die
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es nicht Aufgabe der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2014
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2014, 593/rb)
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Dokument-Nr. 18723
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