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Sind die Wasserspülung und der Herd fehlerhaft und funktionieren die Rollläden nicht ordnungsgemäß, ist eine Gesamtminderung von 12 % der Kaltmiete angemessen. Dies hat das Amtsgericht Warendorf entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung aufgrund der fehlerhaften
Das Amtsgericht entschied, dass eine
Hinsichtlich der defekten
Dadurch, dass die Herdklappe nicht ordnungsgemäß funktionierte, war es den Mietern nicht möglich den Backofen ordnungsgemäß zu benutzen, so dass eine Minderungsquote von mindestens 2 % angesetzt werden durfte. Der Vermieter war auch für das ordnungsgemäße Funktionieren des Herdes verantwortlich, da der Herd mitgemietet wurde und somit Mietvertragsobjekt war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2012
Quelle: Amtsgericht Warendorf, ra-online (zt/WuM 2000, 379/rb)
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Dokument-Nr. 13372
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