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Macht der Vermieter von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch, so muss er dabei auf die religiösen Belange des Mieters Rücksicht nehmen. Das Überziehen von Filzschuhen vor Betreten der Wohnung ist dem Vermieter daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Vermieter von seinem Besichtigungsrecht Gebrauch machen und die Wohnung der
Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Amtsgericht Waldbröl, ra-online (zt/WuM 1992, 599/rb)
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Dokument-Nr. 15667
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