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Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 18.07.1980
3 C 396/80 -

Ausfall der Heizung berechtigt zu einer Mietminderung von 25 %

Mieter muss keine Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage ausführen

Fällt die Heizung aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung des Mietzinses. Darüber hinaus ist er nicht zu Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete wegen eines Ausfalls der Heizung. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Ein Recht zur Mietminderung habe bestanden. Das Gericht hielt dabei eine Quote von 25 % für angemessen. Darüber hinaus entschied es, dass die Verpflichtung des Mieters, die Heizungsanlage zur warten und zu unterhalten, keine Instandsetzungsabreiten umfasse. Er müsse daher zum Beispiel keine neue Ölpumpe installieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Amtsgericht Waldbröl, ra-online (zt/WuM 1980, 206/rb)

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