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Fällt die Heizung aus, so berechtigt dies den Mieter zu einer Minderung des Mietzinses. Darüber hinaus ist er nicht zu Instandsetzungsarbeiten an der Heizungsanlage verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Waldbröl hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete wegen eines Ausfalls der
Das Amtsgericht Waldbröl entschied zu Gunsten des Mieters. Ein Recht zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Amtsgericht Waldbröl, ra-online (zt/WuM 1980, 206/rb)
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Dokument-Nr. 14978
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