wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Waiblingen, Beschluss vom 17.08.2018
7 C 1040/18 -

Nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft muss jeder Lebensgefährte bei Auflösung des Mietverhältnisses mitwirken

Lebensgefährte zur Kündigung des Mietvertrags verpflichtet

Nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss jeder Lebensgefährte bei der Auflösung des gemeinsamen Mietverhältnisses mitwirken. Dies bedeutet, dass jeder Lebensgefährte zur Kündigung des Mietvertrags verpflichtet ist. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Pärchen, das nicht verheiratet war, in einer gemeinsamen Mietwohnung. Nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft wollte der Mann den Mietvertrag über die Wohnung kündigen. Dem widersetzte sich aber seine ehemalige Lebensgefährtin. Sie wollte den Mietvertrag nicht kündigen. Der Mann erhob daraufhin Klage gegen seine ehemalige Lebensgefährtin.

Anspruch auf Mitwirkung an Kündigung des Mietvertrags

Das Amtsgericht Waiblingen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die Beklagte nach § 730 BGB ein Anspruch auf Mitwirkung an der Kündigung des Mietvertrags zu. Die Rechtsverhältnisse der bisherigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft richten sich nach den Grundsätzen einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Bei Beendigung der Lebensgemeinschaft sei daher jeder Lebensgefährte verpflichtet, an der Auflösung des Mietverhältnisses mitzuwirken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2019
Quelle: Amtsgericht Waiblingen, ra-online (zt/WuM 2018, 807/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2018, 807Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2018, Seite: 807

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Waiblingen_7-C-104018_Nach-Beendigung-einer-nichtehelichen-Partnerschaft-muss-jeder-Lebensgefaehrte-bei-Aufloesung-des-Mietverhaeltnisses-mitwirken~N26993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26993 Dokument-Nr. 26993

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.