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Ist ein Mieter dazu verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen, so steht ihm ein Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu, wenn kein andere Ort zur Lagerung von Gartengeräten besteht. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Mieterin einer in Baden-Württemberg liegenden Erdgeschosswohnung nach dem Mietvertrag verpflichtet, die
Das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung der
Das Aufstellen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2021
Quelle: Amtsgericht Vaihingen a. d. Enz, ra-online (zt/WuM 2020, 780/rb)
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Dokument-Nr. 29797
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