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Amtsgericht Tiergarten, Entscheidung vom 19.05.2005

AG Tiergarten: Schnelle Jugendstrafe gegen Randalierer vom 1. Mai 2005

Das Amtsgericht Tiergarten – Jugendschöffengericht - hat am 19. Mai 2005 nur 19 Tage nach der Tat, gegen einen 20jährigen Randalierer wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Jugendstrafe von einem Jahr verhängt. Die Strafvollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der angeklagte schwedische Staatsbürger hatte während der Ausschreitungen in der Nacht zum 1. Mai 2005 im Bereich der Grünberger Straße / Gabriel-Max-Straße in Berlin-Friedrichshain aus einer gewalttätigen Gruppe heraus eine Glasflasche auf Polizeibeamte geworfen und dabei in Kauf genommen, diese zu verletzen. Die Flasche traf einen Beamten, verletzte ihn jedoch glücklicherweise nicht. Der seit dem 1. Mai 2005 in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hat die Tat heute vor Gericht gestanden. Aufgrund des umfassenden Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten hat das Amtsgericht die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Bewährungszeit 3 Jahre).

Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte aus der Haft entlassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2005
Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 19.05.2005

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