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Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 26.09.2013
397 Ds 81/13 -

Berlin: Verfahren gegen "Waldjungen" vorläufig eingestellt

21-Jähriger muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat das Strafverfahren gegen den als "Waldjungen" bekannt gewordenen 21-Jährigen niederländischen Staatsangehörigen Robin van Helsum vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten ist die Weisung erteilt worden, 150 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten und an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Kommt er diesen Weisungen nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten einen Betrug zur Last gelegt. Er habe aufgrund falscher Angaben gegenüber dem Jugendamt in Berlin zu Unrecht Jugendhilfeleistungen erhalten. So soll er wahrheitswidrig angegeben haben, dass er minderjährig sei, seine Eltern verstorben seien und er sich nicht an seine Personalien erinnern könne. Da er auch behauptet haben soll, zeitweise im Wald gelebt zu haben, wurde er in den Medien als "Waldjunge" bekannt.

Amtsgericht stellt Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein

Das Amtsgericht Tiergarten erteilte dem Junge die Weisung, 150 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten und an Beratungsgesprächen teilzunehmen und stellte damit das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig ein.

Aus Gründen des Jugendschutzes fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2013
Quelle: Amtsgericht Tiergarten/ra-online

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